Der Höchststeuersatz regelt in Deutschland den maximalen Prozentsatz für die Versteuerung von Einkommen. Der Höchststeuersatz wurde im deutschen Gesetz verankert, um vor allem die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. So werden Großverdiener signifikant höher belastet als Personen, die nur sehr wenig verdienen. Arbeitnehmer sollen im Optimalfall so viel wie nötig und so wenig wie möglich bezahlen, sodass einkommensschwache Familien durch Steuern nicht derart belastet werden, dass sie um ihre Existenz fürchten müssten. Die Voraussetzungen und die Höhe des Höchststeuersatzes können zu jedem Zeitpunkt angepasst werden. Der Höchststeuersatz ist heutzutage auch als Reichensteuer bekannt, was letztlich die Erhöhung des Höchststeuersatzes auf 45 Prozent zum 1. 1. 2007 bezeichnet. Dieser Beitrag muss von allen Steuerpflichtigen bezahlt werden, die mehr als 250.731 Euro erwirtschaften. Bei einem Ehepaar gilt der Höchststeuersatz erst ab dem Doppelten dieser Grenze, also 501.462 Euro. Zwar ist diese Regelung auch im Jahr 2012 noch aktuell, kann sich aber prinzipiell schon zum nächsten Jahr ändern. Das Gesetz ist also alles andere, als in Stein gemeißelt. Auch in anderen Staaten ist ein progressives Steuersystem mit einem Höchststeuersatz üblich. Im internationalen Vergleich liegt der Steuersatz in Deutschland mit 45 Prozent recht hoch, ist jedoch auch nicht ungewöhnlich. Der Höchststeuersatz liegt in einigen wenigen Ländern sogar unter 20 Prozent, in Frankreich jedoch beispielsweise über 50 Prozent. In den USA beträgt der Höchststeuersatz 38,6 Prozent. Deutschland befindet sich also im oberen Mittelfeld. (Stand 2012)
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