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Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Einrichtungsgegenstände sowie Ge- und Verbrauchsmittel gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einruchdiebstahl und Raub/Vandalismus versichert werden. Zu Ge- und Verbrauchsmittel zählen mitunter Kleidung und Nahrung. Die Hausratversicherung ist eine Neuwert-Versicherung, d.h. es wird eine Entschädigung gezahlt, die dem Neuwert der beschädigten Sache am Tag des Schadens entspricht. Meist mit geringeren Deckungssummen können gegen zusätzlichen Beitrag noch Einschlüsse (wie den Diebstahl von Fahrrädern) bzw. Ergänzungen (wie z.B. Erhöhung der Summe für Wertsachen) zur Hausratversicherung vorgenommen werden.

Die wohl am meisten gewählten Einschlüsse dürften die Absicherung von Elementarschäden und Überspannungsschäden durch Blitz sein. . Dem Vertrag wird eine Versicherungssumme zugrunde gelegt, die der Höchstentschädigung durch den Versicherer entspricht. Ausnahme bildet der Einschluss der Vorsorgeversicherung, bei der die Entschädigung noch um einen festgelegten Prozentsatz (meist 10%) höher ausfallen kann. Dieser soll neu hinzukommende Werte absichern, bis zur Anpassung der Versicherungssumme.

Um ausreichend versichert zu sein, muss die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entsprechen. Mann kann jedoch über die Quadratmeterformel den Wert seines Hausrates berechen lassen. Hierbei wird die Wohnfläche mit einem Betrag mutipliziert, der mit neuen Bedingungswerken mitaktualisiert wird und zur Zeit bei 650 € pro Quadratmeter liegt. Wenn man die Quadratmeterformel zugrunde legt, verzichten die meisten Versicherer auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. . Der Versicherungsort wird im Versicherungsschein genau festgehalten und ist auch mitrelevant zur Errechnung der Prämie. Desweiteren ist zur Prämienbestimmung natürlich die Versicherungssumme massgeblich, gefahrenerhöhende und -mindernde Umstände. Die Berechnungen variieren zwischen den einzelnen Versicherern.

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