Nahezu alle Objekte in einer Wohnung werden in der Regel zum Hausrat gezählt. Das betrifft gleichermaßen Möbel, Schmuck, Kleidung, Dekorationen, Geschirr und viele andere Bereiche. Besonders im Falle einer Scheidung erlangt der Hausrat Bedeutung, da nach deutschem Recht alle Gegenstände aufgeteilt werden müssen. In solch einem Fall zählen persönliche Gegenstände nicht mehr unmittelbar zum Haushalt und verbleiben meist im Besitz des ursprünglichen Eigentümers. Jedoch gab es in der Vergangenheit schon viele Auseinandersetzungen um den Verbleib im Hausrat. Im Zweifel muss also ein Gutachter urteilen, welche Dinge aufgeteilt werden und welche nicht.
Stirbt hingegen der Ehepartner, so steht der verwitweten Person grundsätzlich der gesamte Hausrat dazu. Davon ausgenommen sind lediglich Gegenstände, die eindeutig für den persönlichen Gebrauch des Verstorbenen bestimmt waren, wie zum Beispiel Kleidung oder Schmuck.
Um den persönlichen Hausrat abzusichern, bietet sich eine Hausratversicherung an. Dabei handelt es sich jedoch um keine Pflichtversicherung, Versicherungsgeber sind also nicht gezwungen, Anträge anzunehmen. Besonders Leute, die in der Vergangenheit durch Versicherungsbetrug aufgefallen sind, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit keine entsprechende Police erhalten. Auch gilt es bei einer Hausratversicherung viele Details zu beachten, da nicht vorbehaltlos alle Gegenstände gegen alle Schäden versichert werden. Um das Risiko überschaubar zu halten, schließen die meisten Versicherungen Schäden durch Krieg oder Kernenergie prinzipiell aus. Außerdem verpflichtet sich ein Versicherungsnehmer, seine Obliegenheiten zu erfüllen, auch um vorhersehbare Schäden zu vermeiden. Werden Teile des Hausrats durch Fahrlässigkeit beschädigt, etwa weil eine Kerze brennen gelassen wurde, zahlt eine Versicherung in den meisten Fällen nicht. Deutsche Gerichte beschäftigten sich bereits mit unzähligen Fällen dieser Art, besonders Diebstahl kann schnell zum Streit ausarten. Ohne direkte Einbruchspuren verweigern viele Versicherer eine Zahlung, da in der Hausratversicherung nur der Einbruchdiebstahl versichert ist. Ausnahmen können vereinbart werden, z.B. durch Erweiterung der Hausratdeckung auf einfachen Diebstahl von Fahrrädern.
Die vielen Feinheiten sind aber kaum überschaubar, deshalb sollte der genaue Umfang einer Hausratversicherung unbedingt vor Abschluss genau überprüft und gegebenenfalls mit dem Versicherer abgesprochen werden.
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