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Haftung

Im Volksmund wird der Begriff Haftung auch oft als Begriff für Schuld verwendet, was jedoch nicht der eigentlichen Definition entspricht.

Wer für etwas haftet, ist meist zur Zahlung eines bestimmten Schadens verpflichtet. Jener muss jedoch keinesfalls selbst verursacht worden sein, auch Dritte können stellvertretend haften, was auch die Hauptaufgabe einer Haftpflichtversicherung ist. Einzelpersonen können sich damit gegen Schäden absichern, die sie alleine nicht bezahlen könnten, dazu zählen vor allem Personenschäden. Auch in Gesellschaften findet eine Absicherung statt, jedoch haftet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entgegen des Titels im Zweifel mit dem gesamten Vermögen. Lediglich die einzelnen Personen werden durch eine Gesellschaft abgesichert, da das Gesamtvermögen bei einer Haftung herangezogen wird, statt dem eines Einzelnen.

Ferner kann Haftung auch meinen, dass ein staatlicher Vollstreckungszugriff legitimiert wird. In erster Linie fällt darunter die Begehung einer Straftat, die Haftung wird letztlich von einem Gericht festgestellt. Im Einzelnen existieren viele unterschiedliche Ebenen der Haftung, so muss nicht immer zwingend mit dem gesamten Vermögen gehaftet werden. Ebenso kann beispielsweise ein Schuldner auch nur mit einem bestimmten Gegenstand, etwa einer Immobilie haften. Ebenso können Personen für etwas haften, ohne eine Schuld zu tragen. Dies trifft nicht nur auf eine Haftpflichtversicherung zu, sondern ebenso auch auf Bürgen, die mit ihrem Namen die Zahlungsfähigkeit eines Dritten garantieren. Im Zweifelsfall müssen sie bei einer Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner haften, in welchem Umfang kann vertraglich geregelt werden. Außerdem gibt es auch bestimmte Fälle, in denen zwar eine Schuld vorliegt, darauf jedoch keine Haftung folgt. Besonders in Erbschaftsfällen kommt dies häufig vor, da Erben keinesfalls für die Schulden ihrer Vorfahren haften müssen. Im Einzelfall muss aber auch hier ein Gericht entscheiden, wer und ob überhaupt jemand für die Schulden haftet.

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