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Gruppenversicherung

Gruppenversicherungen können helfen, unnötigen Verwaltungsaufwand zu minimieren. Bei einem Unternehmen können beispielsweise die Gesellschafter diverse Versicherungen für ihre Arbeitnehmer abschließen, die Beiträge werden von den Angestellten eingezogen und anschließend in einem Betrag an die Versicherung überwiesen. Dieser Ablauf gestaltet sich sehr viel einfacher, als für jeden Angestellten eine eigene Versicherung abzuschließen. Auch die Versicherung spart Verwaltungskosten, was für die Versicherungsnehmer meistens in erheblich niedrigeren Beiträgen als in einer Einzelversicherung resultiert.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Gruppenversicherung möglich wird. Bestimmungen hierzu definieren die Versicherungsunternehmen eigenverantwortlich. Die zu versichernden Personen müssen z.B. Arbeitnehmer des Antragstellers sein, der zu versichernde Personenkreis darf nur nach objektiven Gesichtspunkten ausgewählt werden, eine Auswahl nach persönlichen Vorlieben ist nicht zulässig. Beispielsweise können nur Personen in einer bestimmten Altersgruppe für die Versicherung infrage kommen. Alternativ kann für einzelne Tarife auch die komplette Belegschaft versichert werden. Meist muss eine zu versichernde Gruppe jedoch aus mindestens 20 Personen bestehen, wovon wenigstens 90 Prozent der Versicherung zuzustimmen haben. Lehnen viele Arbeitnehmer die Versicherung ab, ist bis zu einer Beteiligung von 50 Prozent noch ein rabattierter Einzeltarif für die Arbeitnehmer möglich, bei einer noch geringeren Beteiligung stehen dem Versicherungsnehmer jedoch in der Regel nur noch klassische Tarife frei.

Kündigt ein Angestellter, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies der Versicherung anzuzeigen, damit die betreffende Person aus der Gruppenversicherung entfernt wird. Weiterhin ist jederzeit eine außerordentliche Kündigung für jeden Versicherungsnehmer möglich, etwa wenn die monatlichen Prämien erhöht werden. Hierbei gilt es jedoch, die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Beendet der Versicherungsnehmer den Gruppenversicherungsvertrag, scheiden alle Versicherten automatisch aus der Versicherung aus und haben auch keinen Anspruch mehr auf Leistungen.

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