Der Begriff "Grundfreibetrag" stammt aus dem Steuerrecht und meint den Betrag eines erzielten Einkommens der nicht versteuert werden muss.
Damit sollen Alleinstehende und Ehepaare mit sehr niedrigen Einkommen nicht durch die Zahlung von Einkommensteuer zusätzlich belastet werden. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich erhöht. Für das Jahr 2010 lag er bei etwa 8.000 Euro für Einzelpersonen und bei etwa 16.000 Euro bei Eheleuten. Diese Einkommensgruppen müssen ihre Einnahmen nicht versteuern.
Der Grundfreibetrag kann auch als das Existenzminimum eines arbeitenden Menschen angesehen werden. Das bedeutet unter anderem, dass bei einer Verschuldung eines Arbeitnehmers das unter dem Grundfreibetrag liegende Einkommen nicht gepfändet werden darf. Arbeitnehmer und Selbstständige die nicht mehr als den Grundfreibetrag verdienen, sollten prüfen lassen, ob ihnen nicht zusätzlich Leistungen aus dem so genannten Hartz4 Leistungskatalog zustehen. Denn Bezieher von Arbeitslosengeld 2, das auch als Hartz 4 bekannt ist, sieht einen Freibetrag für arbeitende Leistungsbezieher vor.
Wichtig ist hier, dass sich Arbeitnehmer und Selbstständige die ein jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag erzielen, eine Einkommenssteigerung genau durchrechnen sollten. Für die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrages ist die Bundesregierung zuständig. Hier ist entscheidend, wie hoch die jährliche Steigerung der Lebenshaltungskosten des Vorjahres war. Beträgt also die Inflationsrate 2%, müsste im nächsten Jahr der Grundfreibetrag um dieselbe Prozentzahl angehoben werden.
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