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Glasversicherung

Die Glasversicherung kann sowohl von privaten als auch von gewerblichen Kunden abgeschlossen werden. Bei der privaten Glasversicherung handelt es sich in der Regel um eine Zusatzversicherung, die im Zusammenhang mit der Hausratversicherung angeboten wird. Die Glasversicherung kommt für Glasschäden am Gebäude und am Mobiliar auf. Auf das Mobiliar bezogen, können dies Schäden an Vitrinen, Bildern oder verglasten Schränken sein. Wintergärten, Balkone, Fenster- und Türverglasungen gehören beispielweise zum Gebäude. Beim Abschluss einer Glasversicherung sollte man nach Möglichkeit auf eine Allgefahrendeckung achten, denn dann kommt die Versicherung in jedem Fall für den Schaden auf, unabhängig von der Art der Entstehung. Beispielweise also auch bei Selbstverschuldung oder bei Zerstörung durch Unwetter.

Eine eigenständige Versicherungsform ist die Glasversicherung im gewerblichen Bereich. Hier sind nicht nur Schaufenster versichert, sondern auch Spiegel, Ausstellungsvitrinen, Theken, etc.
Grundsätzlich greift die Glasversicherung nur, wenn es sich um einen Totalschaden des Glases handelt, bei Kratzern oder ähnlichem kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.

Über die Teilkaskoversicherung sind auch die Verglasung eines Pkws versicherbar.

Eine Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung kann für Fahrzeuge und Gebäude- und Mobiliarverglasung abgeschlossen werden. Für Gebäude und Mobiliar kann man Glasbruch über eine seperate Versicherung oder aber per Einschluss in Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung absichern. Für Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit der Teilkaskoversicherung.

Angebote zur Glasversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

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