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GKV

GKV ist eine Abkürzung, die für "Gesetzliche Krankenversicherung" steht. Neben der GKV gibt es zudem die PKV (Private Krankenversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein fester Bestandteil unseres Gesundheitssystems und dem deutschen Sozialversicherungsdienstes. In der GKV gibt es sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte. Ein großer Teil der Arbeitnehmer muss sich in der GKV pflichtversichern. Eine Wahl zwischen GKV und PKV besteht nur dann, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Auch Selbständige können die Art der Krankenkasse frei wählen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, mitversichert. Dabei darf das Einkommen 360 € im Monat oder bei geringfügig Beschäftigten 400 € nicht übersteigen. Ebenfalls sind Kinder bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres und ohne eigenes Einkommen, mitversichert. Die Altersgrenze erhöht sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, und bis zum 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung.
Die Leistungen der GKV sind streng geregelt, zum Teil müssen seitens der Versicherten Eigenleistungen erbracht werden. Hier besteht ein gravierender Unterschied zur PKV, deren Leistungen, je nach gewähltem Tarif, deutlich besser sind.

 

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