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Geltungsbereich

In einer Versicherung regelt der Geltungsbereich meist die Voraussetzungen für die Zahlungspflicht des Versicherungsgebers. Darunter können auch geografische Bereiche fallen, jedoch kann der Geltungsbereich sich auch auf andere Gebiete erstrecken.

In einigen Fällen ist der Geltungsbereich gesetzlich geregelt, so gilt eine Kraftfahrtversicherung zum Beispiel für den gesamten Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Ein bestimmter Geltungsbereich kann jedoch auch vertraglich geregelt werden. Auslandskrankenversicherungen gelten zumeist weltweit, einige Versicherungen haften jedoch nicht für Fälle, die sich in den USA oder Kanada ereignen. Der Geltungsbereich ist nicht unwichtig und sollte in jedem Fall vor Abschluss einer Versicherung geklärt werden.

Darüber hinaus muss unterschieden werden zwischen dem räumlichen und dem persönlichen Geltungsbereich. Die bereits angesprochenen Regelungen für unterschiedliche Länder zählen zu den räumlichen Geltungsbereichen, aber auch bestimmte Gebäude können dazuzählen, beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung. Der persönliche Geltungsbereich hingegen regelt die Voraussetzungen von Personen, um für eine Versicherung infrage zu kommen. Ein Arbeitgeber kann etwa eine Versicherung für seine gesamte Belegschaft abschließen, wobei bestimmte Personengruppen vom Versicherungsgeber ausgeschlossen werden können.

In modernen Versicherungen wird der Geltungsbereich zunehmend unübersichtlicher. Besonders bei einer Versicherung gegen Schäden, die durch Beschädigung oder Verlust von Daten entstehen, kann es oft zu Streitfällen kommen. Denn wenn ein Angriff aus dem Internet erfolgt, kann oftmals nicht genau festgestellt werden, in welcher Weise dies zum Geltungsbereich der Versicherung zählt. Werden die Daten auf einem ausländischen Server gehostet, kann eine Versicherung mit Verweis auf den Geltungsbereich die Zahlung verweigern. Bei solchen und anderen Versicherungen empfiehlt es sich daher eine Versicherung mit möglichst unbegrenztem Geltungsbereich abzuschließen. Da jedoch im Internet keine Landesgrenzen existieren, stellt der virtuelle Bereich für die Definition des Geltungsbereiches immer ein Problem dar.

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