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Geldwäsche und Geldwäschegesetz

Jul 20 2011

Bei der Geldwäsche soll aus illegal erworbenem Geld, legales Vermögen gemacht werden. Geld das aus Straftaten stammt, kann nicht einfach so dem normalen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Denn dieses Geld kann bei Nachweis einer bestimmten Straftat, aus der das Geld stammt, von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingezogen werden. Dazu ein Beispiel: ein junger Mann verkauft illegale Drogen in der Nähe eines Hauptbahnhofs. Das Geschäft läuft gut und auch die Tageseinnahmen sind weit höher, als sich das mit einer legalen Tätigkeit erzielen ließe.

Doch auch hier währt das Glück nicht ewig und der junge Mann wird bei einer Drogenübergabe an einen Käufer von der Polizei gestellt, die diesen schon seit längerem überwacht hatte. Das die illegalen Drogen beschlagnahmt werden, dürfte klar sein. Doch was passiert mit dem Geld, dass der junge Mann bei sich hatte? Dieses wird ebenfalls eingezogen, da es sich hier um Vermögen aus einer Straftat handelt. Und um das zu vermeiden, wird die Geldwäsche betrieben.

So sind Geschäfte, die einen hohen Umsatz an nicht nachvollziehbaren Einnahmen haben, wie etwa Spielhallen, ein bevorzugtes Ziel der Geldwäsche. Diese Spielhalle zahlt nun täglich Geld auf das Firmenkonto ein und es ist nicht mehr nachvollziehbar, von wem das Geld ursprünglich stammte. Vor allem kann das eingezahlte Geld nicht mehr so einfach eingezogen werden. Daher der Aufwand für die Geldwäsche.

Das Geldwäschegesetz soll dieses nun verhindern helfen. So müssen Banken und Versicherungen verdächtige Konten auf ihre Transaktionen hin überprüfen und bei Verdacht auf Geldwäsche eine entsprechende Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Geldwäsche ist ein Straftatbestand, der mit mindestens 3 Monaten und höchsten fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Daher sollte sich jeder, der um eine größere Einzahlung von Geld ungeklärter Herkunft auf ein Bankkonto gebeten wird, diese Strafandrohung vor Augen halten.

Banken und Versicherungen sind verpflichtet, die Personalien von jedem zu notieren, der 15.000 Euro und mehr einzahlen möchte. Zwar wird dieser Beleg nicht an die zuständigen Behörden weitergegeben, aber die Unternehmen sind verpflichtet die Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.