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Gehaltsumwandlung

Den Begriff Gehaltsumwandlung verwendet man im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge. Oft wird auch von der Entgeldumwandlung gesprochen, womit daselbe gemeint ist. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können Teile des Gehaltes in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung bezahlt werden. Dies erfordert eine Änderung des Gehaltsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer nun ein geringeres Gehalt, der Differenzbetrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das jeweilige Versicherungsunternehmen gezahlt.

Obwohl der Arbeitnehmer die Beiträge zur Versicherung finanziert, ist es der Arbeitgeber der die Beiträge wirtschaftlich gesehen aufbringt. Dadurch ergibt sich für den Arbeitnehmer unter Umständen eine erhebliche Einsparung an Steuern. Die Beiträge zur Altersvorsorge unterliegen lediglich einer Pauschalversteuerung. Dabei spielt es keine Rolle, ob jeden Monat ein Teil des Gehaltes in die Versicherung fließt oder eine Vereinbarung getroffen wird, dass Sonderzahlungen für die Altersvorsorge verwendet werden sollen, zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Liegt das Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, so kann in diesen Fällen auch eine Einsparung bei den Sozialabgaben möglich sein.

Die Gehaltsumwandlung wird also im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angewendet. Dabei verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes, das der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag (z.B. Direktversicherung ) einzahlt. Der Arbeitnehmer hat als versicherte Person einen direkten Anspruch auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

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