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Gefahrengruppe

In der Unfallversicherung wird das Risiko in zwei Gefahrengruppen unterteilt. Die Gefahrengruppe A umfasst in der Regel alle verwaltenden und kafmännischen Tätigkeiten. Zudem werden bei den meisten Versicherungen Frauen grundsätzlich in der Gefahrengruppe A geführt. Im handwerklichen Bereich werden alle aufsichtsführenden Tätigkeiten ebenfalls in die Gruppe A eingeteilt.Tätigkeiten mit körperlicher Belastung oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (explosiv,giftig,ätzend…) werden in der Gefahrengruppe B geführt. der Beitrag zur Gefahrengruppe B liegt entsprechend höher als bei der Gefahrengruppe A.

Der Sinn und Zweck der Gefahrengruppe besteht in erster Linie darin, dass der Versicherer nicht alle Versicherten gleich behandeln möchte, sondern das vorhandene Risiko so genau wie möglich einschätzen möchte. Denn die Höhe des Risikos wirkt sich natürlich im Folgenden auch auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie dar. Im Bereich der Gefahrengruppe A ist der Beitrag demnach etwas geringer als wenn man einen Beruf ausführt, der in die Gefahrengruppe B einzuordnen ist.

Die Einteilung der Berufe in die Gefahrengruppen wird vom Versicherungsverband in regelmäßigen Abständen überprüft und wenn nötig auch verändert. So kann es in der Praxis durchaus vorkommen, dass sich bei einem bestimmten Beruf oder bei einer Tätigkeit das Tätigkeitsfeld ändert und erweitert, was dann mitunter dazu führen kann, dass das zu bewertende Risiko steigt oder fällt. Eine solche Einteilung in Gefahrengruppen/Risikogruppen wird übrigens nicht nur in der Unfallversicherung, sondern auch in anderen Versicherungsbereichen vorgenommen. So gibt es beispielsweise ebenfalls zur Bewertung der Risikohöhe im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung die Typklasse und die Regionalklasse.

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