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Gefahrenerhöhung

Eine Gefahrenerhöhung, insbesondere ein Umstand in dem im Antrag eines Versicherungsvertrages zur Einschätzung des Risikos gefragt wurde, ist vom Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen. So sind auch vorrübergehende gefahrenerhöhende Umstände anzeigepflichtig, z.B. in der Hausratversicherung, wenn für Renovierungsarbeiten ein Gerüst am Haus angebracht wird. Dieses erhöht die Gefahr für einen Einbruch in eine Wohnung. Aufgrund der neuen Gefahrensituation ist der Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigt, bzw. kann auf Leistungsfreiheit plädieren, wenn die Anzeige der Gefahrenerhöhung unterlassen wurde.

Generell ist es zunächst einmal stets das Beste, wenn der Versicherte eine Gefahrenerhöhung möglichst gar nicht erst zulässt. Ist die Gefahrenerhöhung jedoch unvermeidbar, so sollte man dem Versicherer sofort nach Kenntnis, dass eine solche Erhöhung der Schadensgefahr bevorsteht, diesen Tatbestand mitteilen. Dabei ist es empfehlenswert die Mitteilung schriftlich durchzuführen, damit man später in einem eventuell auftretenden Schadensfall beweisen kann, dass man die Gefahrenerhöhung bekannt gemacht hat.

Tritt übrigens nach einer Gefahrenerhöhung ein Schaden auf, so ist es meistens völlig unerheblich, ob im Detail die Erhöhung der Gefahr auch Ursache des eingetretenen Schadens ist. Auf das vorherige Beispiel des Baugerüstes bezogen würde das bedeuten, selbst wenn ein Einbrecher durch die Tür ins Haus gelangt ist und nicht über ein Fenster, begünstigt durch das angebrachte Gerüst, so wird der Versicherer mitunter dennoch die Regulierung des Schadens verweigern, weil er nicht über das erhöhte Risiko aufgeklärt worden ist. Meistens wird es in der Praxis so gehandhabt, dass der Versicherer eine vorübergehend Gefahrenerhöhung lediglich zur Kenntnis nimmt und diese keine Auswirkung auf die Versicherungsprämie hat. Besteht jedoch dauerhaft eine höhere Gefahr von Schäden als bei Abschluss des Versicherungsvertrages, so wird der Beitrag wahrscheinlich erhöht werden. Die Erhöhung von potentiellen Risiken kann bei jeder Art von Versicherung auftreten.

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