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Gefährdungshaftung

Für viele ist natürlich klar, wenn man ein Schaden verursacht, so muss man für diesen aufkommen. Doch bei manchen Schäden spielt es keine Rolle, ob ein tatsächliches Verschulden zutrifft oder nicht – für den Schaden muss man trotzdem aufkommen. Man spricht in diesen Fällen von der Gefährdungshaftung, das Gegenteil von der Verschuldenshaftung. Auch innerhalb des Versicherungswesens spielt die Gefährdungshaftung eine entscheidende Rolle, denn auch diese Schäden sind in der Regel mit im Versicherungsumfang enthalten.

Um die Gefährdungshaftung einfacher zu verdeutlichen, ein Beispiel: Mit dem Besitz eines Fahrzeuges ist man verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die das Fahrzeug verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Besitzer selbst am Steuer sitzt oder ein Dritter gefahren ist. Der Fahrzeughalter ist also immer haftungspflichtig, daher ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch vom Gesetz vorgeschrieben.
Eine Gefährdungshaftung liegt auch bei Tierhaftpflichtversicherungen vor. Für jeden Schaden, die das Tier verursacht, muss man als Halter aufkommen.

siehe auch Haftpflichtversicherung

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