Die Gebündelte Versicherung besteht aus mehreren Versicherungsverträgen, für die jedoch nur eine Versicherungs-Police ausgestellt wird. Der Versicherungsnehmer erhält also nur ein einziges Dokument für alle Versicherungen. Oft findet man eine gebündelte Versicherung im Bereich der Familienschutzversicherung. Sie umfasst dann beispielweise die Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung der Familie. Auch wenn diese Versicherungen gebündelt in einer Police festgehalten werden, sind es doch einzelne und unabhängige Verträge. Die Prämien zu den einzelnen Versicherungen müssen dementsprechend auch gesondert ausgewiesen werden. Der Versicherungsnehmer kann jeden Vertrag einzeln kündigen, ohne auf den Schutz der anderen Versicherungen verzichten zu müssen.
Den Gegensatz zur gebündelten Versicherung stellt die kombinierte Versicherung dar. Bei ihr werden mehrere Gefahren durch ein Bedingungswerk versichert. Dies bedeutet: nur ein Vertrag, ein Versicherungsschein und eine Prämie. Bei einer Kündigung kann nur der gesamte Vertrag gekündigt werden und nicht Teile daraus. Beispiele hierfür sind: die verbundene Wohngebäudeversicherung oder die verbundene Hausratversicherung.
siehe auch: verbundenen Versicherung.
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