Der garantierte Rentenfaktor wird bei einigen fondsgebundenen Lebensversicherungen angegeben, die im Rahmen der privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Der Rentenfaktor gibt das Verhältnis von erwirtschaftetem Fondsguthaben zu der erwartenden Rente an. Der Rentenfaktor bezieht sich in der Regel immer auf volle 10.000 Euro des jeweils gebildeten Kapitals. Zwar wird in allen Verträgen der Rentenfaktor angegeben, aber nur bei wenigen handelt es sich um einen garantierten Rentenfaktor.
Viele Versicherungsunternehmen behalten sich eine Anpassung des Rentenfaktors vor. Wann eine Anpassung unter Umständen erfolgt, kann man aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen. Vielfach wird eine Anpassung des Rentenfaktors vorgenommen, wenn sich die Lebenserwartung erhöht. Der garantierte Rentenfaktor wird jedoch in einigen Verträgen auch gegeben, mit dem Ergebnis, dass dieser Rentenfaktor meist niedriger ausfällt, als bei Verträgen, die sich eine Anpassung vorbehalten. Die Angebote mit einem garantierten Rentenfaktor erscheinen dadurch auf den ersten Blick weniger attraktiv.
Garantierter Rentenfaktor: siehe auch Rentenfaktor
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