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Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung gibt es für verschiedene Bereiche. Wie der Name bereits besagt, kommt diese zur Anwendung, wenn Forderungen nicht beglichen werden. Im gewerblichen Bereich z.B. kann man über eine sogenannte Warenkreditversicherung Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichern. Dabei muß für eine Leistung des Versicherers nicht zwingend die Insolvenz des Schuldners vorausgehen.

Voraussetzung zur Erbringung der Versicherungsleistung ist in der Regel die schriftliche Festlegung einer Versicherungssumme, sowie ein Nachweis über den Auftrag und den Erhalt der erbrachten Dienst- oder Werkleistungen bzw. gelieferten Waren. Der Begriff Forderungsausfallversicherung findet auch Anwendung im Bereich der Haftpflichtversicherung. Man braucht als Versicherungsnehmer einen gesetzlich gesicherten Haftpflichtanspruch gegenüber dem Schädiger. Ist dieser weder versichert noch verfügt er über ausreichend Privatvermögen, um den Haftpflichtanspruch zu begleichen, so deckt die Forderungsausfallversicherung den Schaden. Oftmals ist die Versicherungsleistung der Höhe nach begrenzt und Mindestschadenssummen gefordert.

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