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Folgeprämie

Die Beiträge zu einer Versicherung werden auch als Prämie bezeichnet. Man unterscheidet zwischen der Erstprämie und der Folgeprämie. Alle Zahlungen, die nach dem Erstbeitrag entrichtet werden, nennt man Folgeprämie. Die pünktliche Zahlung der Folgeprämien ist für den Versicherungsnehmer äußerst wichtig. Bei einer Nichtzahlung geht dem Versicherungsnehmer zunächst eine Mahnung zu, die eine Zahlungsfrist (in der Regel 14 Tage) beinhaltet und in der auf die Rechtsfolgen einer Nichtzahlung hingewiesen werden.

Wird auch innerhalb dieser Zahlungsfrist die Folgeprämie nicht entrichtet, so ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht im Schadensfall befreit. Das heißt sie muss für entstandene Schäden nicht aufkommen. Zudem ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Dies entbindet allerdings nicht von der Zahlungsverpflichtung. Eine ausgesprochene Kündigung aufgrund von Nichtzahlung kann aufgehoben werden, wenn der Versicherungsnehmer seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigung nachkommt.
Bei einigen Versicherungen muss das Versicherungsunternehmen eine Meldung machen, wenn aufgrund von Nichtzahlung kein Versicherungsschutz besteht: bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung an die zuständige Zulassungsbehörde und bei der Gebäude-Feuerversicherung an die Gläubiger der Hypothek.

siehe hierzu auch: Folgebeitrag

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