Förderungsfähige (begünstigte) Personen im Hinblick auf das Altersvermögensgesetz von 2001.
Durch das in wesentlichen Teilen im Jahr 2002 in Kraft getretene Bundesgesetz, das die staatlich geförderte private Altersvorsorge regelt, wurde der Begriff der "begünstigten (förderungsfähigen) Personen" eingeführt. Darunter werden alle die Menschen verstanden, die eine Zulage zu ihrer Förderrente erhalten können. Besser bekannt ist diese Form der privaten Vorsorge als Riester Rente. Namensgeber war der ehemalige Arbeitsminister der SPD, Walter Riester.
Es ist daher wichtig, sich vor dem Abschluss eines entsprechenden Rentenvertrages über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Die Riester Rente richtet sich vor allem an den durchschnittlichen Arbeitnehmer. Dieser wird gefördert, aber auch die als arbeitslos gemeldete Personen. Um einen besseren Überblick zu erhalten, hier eine Aufzählung der "förderungsfähigen Personen":
Wer sich im Zweifel darüber ist, ob er oder sie zu den "förderungsfähigen Personen" gehört, sollte sich vor Vertragsabschluss bei dem Vermittler oder der Versicherung selber über die Fördermöglichkeiten informieren. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, also als "nicht förderungsfähige Person" gilt, kann jedoch dann die staatliche Förderung erhalten, wenn der- oder diejenige verheiratet ist und der Ehegatte zu den "förderungsfähigen Personen" gehört.
Das es sich lohnt, zu den "förderungsfähigen Personen" zu gehören, zeigt eine kurze Auflistung der Fördermöglichkeiten. So gibt es eine Grundzulage von 154 Euro, für Kinder die vor 2008 geboren wurden zahlt der Staat 185 Euro, für alle später geborenen gibt es sogar 300 Euro. Wer nicht älter als 25 Jahre ist, erhält sogar eine Extraprämie in Höhe von 200 Euro auf den Vertrag überwiesen. Damit sollen junge Leute ermuntert werden, sich für die private Altersvorsorge zu entscheiden. Denn bei der Riester Rente gilt: je früher der Einstieg, desto mehr gibt es über die Jahre an Zulagen. Diese werden verzinst und erhöhen so die spätere Zusatzrente.
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