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Förderrente

Bei der Förderrente handelt es sich um eine zusätzliche private Rentenversicherung, die durch Steuervorteile und Zulagen vom Staat gefördert wird. Die Zusatzversicherung muss den Anforderungen im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes entsprechen, damit man in den Genuss der staatlichen Förderung kommt. Einen Anspruch auf unmittelbare Förderung haben alle Personen, für die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Bei der Förderrente zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge in den gewählten Vertrag ein. Die Ansparzeit endet mit Erreichen des Rentenalters, frühestens jedoch ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Der Versicherungsnehmer erhält dann aus dem Vertrag eine monatliche Rentenzahlung, wobei auch bis zu 30% des angesparten Kapitals in einer Einmalzahlung ausbezahlt werden können.

Bekannter ist dieses Altersvorsorgeprodukt unter dem Namen Riester-Rente. Der selbst zu entrichtende Beitrag zur Versicherung, der mindestens gezahlt werden muss, richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des jeweiligen Vorjahres. Daneben kann der Versicherungsnehmer Grundzulagen und Kinderzulagen erhalten. Die Rürup-Rente wurde speziell für Selbständige eingeführt, die hierdurch Steuervorteile genießen.

Mit der Förderrente (Zulagenrente), mehr bekannt unter dem Namen Riester-Rente, fördert der Staat also die Altersvorsorge von Sozialversicherungspflichtigen über Zulagen und/oder Steuervorteilen. Ist die Steuerersparnis höher als die direkten Zulagen, so erhält der Versicherungsnehmer den Steuervorteil. Siehe hierzu auch Riester-Rente und Zulagenrente

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