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Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Für Hausbesitzer ist es Pflicht, eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die enthaltene Feuerversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Feuer entstanden sind. Dabei ist nicht nur das Haus selbst versichert, sondern auch der komplette Hausrat, wie Einrichtung und Kleidungsstücke. Durch die Feuerversicherung werden jedoch nicht nur Schäden durch Feuer, sondern auch durch Blitzeinschlag, Sturm oder Wasser entstandene Schäden, übernommen. Im Leistungsumfang der Feuerversicherung sind auch oft die Kosten für notwendige Hotelübernachtungen und Aufräumarbeiten enthalten. Wird ein Haus errichtet, so besteht noch keine Wohngebäudeversicherung, daher muss eine seperate Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen werden.

Bei einer Mietwohnung, hat zwar der Eigentümer des Hauses eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, diese kommt jedoch nicht für den Schaden der Mieter auf. Daher ist hier der Abschluss einer Hausratversicherung erforderlich, um sich vor den Kosten bei einem Schaden durch Feuer zu schützen.
Da die Feuerversicherung in anderen Versicherungen enthalten ist spricht man auch von der verbundenen Versicherung. Im industriellen und gewerblichen Bereich dagegen, wird die Feuerversicherung in der Regel in einer gebündelten Versicherung vereinbart.

Eine "Feuerversicherung", also eine grundsätzliche Absicherung aller Dinge gegen die Gefahr Feuer gibt es nicht. Der Begriff findet aber im Allgemeinen Anwendung für die versicherte Gefahr Feuer in der Wohngebäudeversicherung. Doch auch die Hausratversicherung versichert die Hausratgegenstände gegen die Gefahr Feuer. Auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Möglichkeit, sowohl Gebäude, als auch den Inhalt gegen Feuerschäden zu versichern. Für Schäden am KFZ durch Kabelbrand kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Angebote zur Wohngebäudeversicherung sowie Hausratversicherung und die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

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