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Fahrzeugversicherung

Es gibt verschiedene Arten der Fahrzeugversicherung. Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug, welches bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet wird, über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verfügen. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist vom Gesetz her vorgeschrieben und Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Doch neben dieser Fahrzeugversicherung gibt es noch die Kasko-Versicherung, die in zwei Teilbereiche gegliedert wird. Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung) und Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung).

Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden grundsätzlich nur Schäden von Dritten übernommen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Versicherung also nicht für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf. Hierzu muss eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden, die auch bei Vandalismus haftet. Bei der Teilkasko-Versicherung sind, wie auch bei der Vollkasko, folgende Schäden versichert: Blitzschlag, Brand, Kurzschluß, Explosion, Hagel, Sturm, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild, Überschwemmung und die Totalentwendung. Welche Fahrzeugversicherung man abschließen sollte, hängt in erster Linie von dem Fahrzeug selbst ab: einen Neuwagen sollte man sicherlich Vollkasko versichern. Für ein Fahrzeug, welches nur einen sehr geringen Wert hat, reicht sicherlich eine Teilkasko oder auch nur ein Haftpflichtversicherung aus.

siehe auch Kaskoversicherung

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