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Fahrverbot

Wird ein Fahrverbot verhängt, darf kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Für die Erlaubnis sich mit einem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße, einem Weg oder einem Platz zu bewegen, ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis kann durch ein Urteil eines Gerichts oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens durch eine Verwaltungsbehörde widerrufen werden. Wird dann trotzdem ein Fahrzeug in der Öffentlichkeit bewegt, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend geahndet. Trotzdem unterscheidet sich ein verhängtes Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot ist befristet und gilt vom Tag der Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung.

Wird ein Fahrverbot durch ein Gericht ausgesprochen und wird dieses Urteil rechtskräftig, handelt es sich um eine so genannte Nebenstrafe. Eine so bestrafe Person erhält dann neben der Hauptstrafe für ein Vergehen oder ein Verbrechen diese Strafe zusätzlich auferlegt. Dennoch muss nicht unbedingt die Hauptstrafe, sondern kann vielmehr das Fahrverbot vor allem für solche Personen existenzbedrohend sein, die beruflich auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind. Es ist zwar möglich, den Beginn und das Ende des Fahrverbotes in die Urlaubszeit zu legen, dieses dürfte aber bei längeren Fahrverboten von über einem Monat Dauer schwierig werden.

Gründe für die Erteilung eines Fahrverbotes gibt es viele. Als Hauptursache dürfte aber das Fahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit anzusehen sein. So sollten sich Inhaber einer Fahrerlaubnis generell an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. In keinem Fall sollte sich aber Fahrer mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h im Innerortsbereich und mehr als 40 km/h außerorts von der Polizei oder einer anderen dafür zuständigen staatlichen Stelle "erwischen" lassen. Hier droht dann neben einer kräftigen Geldbuße das Fahrverbot.

Wird dann beispielsweise ein zweimonatiges Fahrverbot ausgesprochen, wird dieses in Monatsabschnitte unterteilt. An diejenige Behörde die den Bußgeldbescheid erlassen hat, muss die Fahrerlaubnis übergeben werden. Dieses kann persönlich oder durch die Post geschehen. Allerdings sollte bei einer Übersendung eine Nachweisart gewählt werden, wie beispielsweise per Brief als Einschreiben mit Rückschein. Nach dem Ende des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben und es kann wieder eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug erfolgen.

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