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Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen.

Die zuständige Behörde erteilt auf Antrag eine entsprechende Fahrerlaubnis, die der Antragsteller durch den Nachweis der Befähigung nachweisen muss. Auf privatem Gelände ist keine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis wird nur den öffentlichen Bereich benötigt. Mit der Ausstellung eines Führerscheins erhält der Inhaber einer Fahrerlaubnis den Nachweis über die erteilten Fahrerlaubnisklassen. Wird ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße, einem Weg oder einem Platz geführt, ist dieser mitzuführen und auf Verlangen einer dazu berechtigten Stelle, wie etwa der Polizei, vorzuzeigen.

Die Fahrerlaubnis wird in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Neben verschiedenen Mindestaltervorschriften sind andere Nachweise zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ebenfalls notwendig. So muss ein Antragsteller der über ein eingeschränktes Sehvermögen verfügt, eine entsprechende Sehhilfe tragen. Auch muss der oder die Antragstellerin einen erste Hilfe Kurs absolviert haben und eine vorgeschriebene Anzahl von Theoriestunden besucht haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Diese wiederum unterteilt sich bei den wichtigen Klassen für Lkw, Auto und Motorrad in einen theoretischen und praktischen Teil.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Fahrerlaubnisklassen:

– Klasse A und A beschränkt für Motorräder. Diese Klasse begrenzt in Abhängigkeit von der Altersklasse die Leistung des Motors. So soll verhindert werden, dass gerade volljährig gewordene Personen mit einem schweren Motorrad in Unfälle verwickelt werden. Oft sind Fahranfänger mit dem Straßenverkehr überfordert oder unterliegen einem so genannten Geschwindigkeitsrausch und verlieren die Kontrolle über ihre "Maschine".

– Klasse B und C. Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, kurz Autos und Kleinlaster. Die Klasse B kann ab 17 Jahren erworben werden, wenn der oder die Fahrerin mit einer namentlich in der Fahrerlaubnis genannten Person das Kraftfahrtzeug bewegt. Ab 18 kann dann eine unbeschränkte Erlaubnis für Pkws erworben werden.

– Klasse CE und C1E wird für die Beförderung mit Lastzügen und Sattelkraftfahrzeugen benötigt. Zwar können diese Fahrerlaubnisklassen bereits ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, eine gewerbliche Nutzung dieser Klassen ist jedoch erst ab einem Alter von 21 Jahren möglich. Zudem ist die Erteilung dieser Fahrerlaubnis nur befristet möglich.

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