Im Bereich des Versicherungswesens handelt es sich bei der Explosion um ein Risiko, welches von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernommen wird. Die Definition des Begriffs Explosion findet sich im § 5 Nr. 3 der allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Hier heißt es, dass eine Explosion auf das Ausdehnungsbestreben von Dämpfen oder Gas beruht und sich durch eine plötzlich verlaufend Kraftäußerung bemerkbar macht. Dabei kann die Explosion entstehen, indem explosive Gase bzw. Dämpfe entzündet werden. Auch Behälter und Gefäße, die durch Dämpfe oder Gase unter Druck geraten und zerbersten sind als Explosion anzusehen und der entstandene Schaden wird seitens der Versicherung übernommen.
In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist das Risiko der Explosion in der Regel enthalten, anders sieht es bei Schäden aus, die durch eine Implosion entstehen. Diese sind nur bei vereinzelten Versicherungen im Umfang mit enthalten, bei anderen muss dieses Risiko extra abgesichert werden.
Eine Explosion ist nach Versicherungsbedingungen also eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf der Ausdehnungsbestrebung von Gasen oder Dämpfen beruht. Diese Ausdehnungsbestrebung kann darauf beruhen, daß z.B. ein Gas entzündet wird.
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