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Erstbeitrag

Sobald eine Versicherung abgeschlossen wird, muss eine im Vertrag festgelegte Prämie an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden. Der Jahresbeitrag, der innerhalb des ersten Versicherungsjahres zu zahlen ist wird hierbei als Erstbeitrag bezeichnet. Wenn im Vertrag eine andere Zahlungsweise als jährlich, wie vierteljährlich oder monatlich, vereinbart wurde, so wird die erste Rate als Erstbeitrag bezeichnet.

Für den Versicherungsnehmer ist es besonders wichtig, diesen Erstbeitrag pünktlich zu entrichten, damit er auch vollen Versicherungsschutz geniesst. Denn bei einer verspäteten oder Nichtzahlung kann es sein, dass die Versicherung die Regulierung eines Schadenfalls ablehnt. Bei einigen Verträgen beginnt der Versicherungsschutz sogar erst, wenn der Erstbeitrag eingegangen ist. Wird der Erstbeitrag nicht gezahlt, so ist das jeweilige Versicherungsunternehmen zudem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ferner ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer gerichtlich geltend zu machen.
Auch Folgebeiträge sollten immer pünktlich entrichtet werden, damit stets ein voller Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Der Erstbeitrag ist also in aller Regel Voraussetzung zu Einlösung des Versicherungsschutzes. Siehe hierzu auch Prämienzahlung und Erstprämie.

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