Für die im Laufe eines beitragspflichtigen Erwerbslebens abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vergibt der Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte. Wessen Beiträge im Jahr genau im Durchschnitt aller Beitragszahler lagen, der bekommt für diese Jahr einen Entgeltpunkt zugeschrieben. Dementsprechend bekommt jemand der nur die Hälfte des Durchschnitts aller Beitragszahler geleistet hat auch nur einen halben Entgeltpunkt. Auch für Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten kann man Entgeltpunkte gutgeschrieben bekommen.
Die Entgeltpunkte stellen demnach die Grundlage für die spätere Berechnung der Rentenansprüche dar. Die Entgeltpunkte werden bis zum Erreichen des Regelrentenalters angesammelt. Faktisch bekommt man für jede Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung also einen Anteil eines Punktes auf das Rentenkonto hinzu gerechnet. Die bereits angesammelten Rentenpunkte werden auf der Renteninformation aufgeführt, die jeder Bürger, der bereits in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, einmal im Jahr erhält.
Auf dieser Renteninformation wird auch bereits die Rechnung aufgezeigt, die zur Höhe der wahrscheinlichen Rentenansprüche führt. Die Berechnung wird so durchgeführt, dass die gesammelten Punkte mit einem bestimmten Rentenwert pro Punkt multipliziert werden. Dieser Rentenwert liegt jedes Jahr auf einem unterschiedlichen Niveau und betrug zum Beispiel im Jahre 2009 rund 25 Euro. Wer also zum Beispiel bislang 20 Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto hat, der würde auf dieser Grundlage einen Anspruch auf eine Rente von 500 Euro im Monat haben, ohne das noch weitere Beitragszahlungen notwendig wären.
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Versicherungsvergleiche unter verschiedenen Anbietern oder Angebote zu Privatversicherungen.
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