Elementarschäden sind Schäden, die durch Hochwasser, Erdbeben, Vulkansausbruch, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch o.ä. verursacht werden. Diese sind generell in der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, können aber durch eine Klausel eingeschlossen werden. Einige Gesellschaften bieten auch eine eigenständige Elementarschadenversicherung an. Bei bereits durch Vorschäden belasteten Gebäuden oder bei Grundstücken in Risikogebieten werden diese Risiken jedoch kaum versicherbar sein.
Darin steckt allerdings auch das Problem des Einschlusses der Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung bzw. der Abschluss einer eigenständigen Elementarschädenversicherung. Denn diese Absicherung wird natürlich nahezu ausschließlich nur dort benötigt, wo die Gefahr von Elementarschäden überdurchschnittlich vorhanden ist. Wenn das jedoch der Fall ist, verweigern viele Versicherer den Einschluss der Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung.
Wohnt man zum Beispiel in einem klassischen Hochwassergebiet, so sind nur ganz wenige Versicherungsgesellschaften bereit, die Elementarschäden in die Gebäudeversicherung mit einzuschließen. Dabei ist gerade die Absicherung gegen die Schäden solcher Schäden besonders wichtig, da diese meistens eine Zerstörung des versicherten Objektes, und nicht „nur“ eine Beschädigung hervor rufen. Insofern ist es sogar mittlerweile ratsam, wenn man ein neues Haus bauen möchte oder kaufen möchte, bei der Wahl des Standortes auch darauf zu achten, ob dieser verstärkt von möglichen Risiken wie Vulkanausbruch. Hochwasser oder Lawinen betroffen ist. Ist dieses der Fall, sollte man sich informieren, ob ein Versicherer bereit ist, die Elementarschäden mit in den Vertrag aufzunehmen.
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Die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich sowie Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen.
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