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Einmalprämie

Wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde, dann ist der Versicherungsnehmer in der Verpflichtung die vereibarten Beiträge zu entrichten. Man unterscheidet hierbei zwischen der Einmalprämie und der laufenden Prämie. Die laufende Prämie findet in den meisten Verträgen ihre Anwendung, die Beiträge werden dann je nach Kundenwunsch monatlich, jährlich oder auch quartalsweise entrichtet.

Anders sieht es bei der Einmalprämie aus: hier ist der komplette Beitrag für die gesamte Laufzeit in einer Summe zu entrichten, es findet keine Ratenzahlung statt. In der Regel findet diese Zahlart bei Versicherungen, die nur über einen kurzen Zeitraum laufen, ihre Anwendung. Hierzu gehören beispielweise die Reiseversicherungen, wie Reiserücktritts-, Reisegepäck- oder auch Auslandskrankenversicherungen, die sich nur auf den Zeitraum des Urlaubs beziehen. Oft werden diese Versicherungen über den Reiseveranstalter abgeschlossen und mit der Rechnung für die Reise bezahlt. Doch auch bei Renten- und Lebensversicherungen gibt es Verträge, die eine Einmalzahlung beinhalten können.

Bei einer Einmalprämie wird also der Versicherungsbeitrag für die gesamte Laufzeit der Versicherung mit einer Zahlung entrichtet.

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