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Echter Vermögensschaden

Bei jedem Schaden gibt es einen Geschädigten, der die finanzielle Belastung aus dem Schaden trägt. Diese finanzielle Belastung wird als Vermögensschaden bezeichnet. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang jedoch zwischen dem echten und dem unechten Vermögensschaden. Der echte Vermögensschaden tritt nur sehr selten ein, denn dem echten Vermögensschaden darf kein anderer Schaden voraus gehen bzw. die Folge sein. Hier ein Beispiel zur besseren Verdeutlichung:
Der Mieter eines Mehrfamilienhauses sperrt versehntlich die Tür zu den Kellerräumen ab, obwohl sich dort noch der Nachbar, ein Handwerker, befindet. Der Handwerker kann aufgrund dessen seinen nächsten Termin nicht wahrnehmen und hat dementsprechend einen Verlust in Form seines Verdienstes. Da kein anderer Schaden vorliegt außer dem entgangenen Verdienst handelt es sich hierbei um einen echten Vermögensschaden, dessen Einforderung der Handwerker nun gegenüber seinem Nachbarn veranlassen kann.

Viel häufiger kommen in der Praxis jedoch unechte Vermögensschäden vor. Dies sind finanzielle Belastungen, die aufgrund eines vorherigen Sach- oder Personenschadens entstehen.

Ein echter Vermögensschaden, auch reiner Vermögensschaden genannt, liegt also vor, wenn eine wirtschaftlicher Nachteil entsteht, der nicht die Folge eines Personenschadens oder Sachschadens ist.

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