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Dynamik

Eine Dynamik in einem Versicherungsvertrag bedeutet, dass der Versicherungsschutz und damit auch der Beitrag jährlich steigen, um damit der Inflation entgegenzuwirken. Die Höhe der Anpassung ist meist in festen Prozentsätzen vorgegeben, wie z.B. in der Unfallversicherung, oder Hausratversicherung meist um 5%. In Lebensversicherungen können auch feste Prozentsätze vereinbart sein, oder die Anpassung richtet sich nach der Steigerung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den erhöhten Versicherungsschutz wird keine neue Gesundheitsprüfung fällig. Einer dynamischen Erhöhung kann binnen eines Monats widersprochen werden, der Vertrag wird dann zu alten Konditionen weiter geführt. Der Widerspruch gegen drei aufeinanderfolgende dynamischen Erhöhungen kann dazu führen, dass die Dynamik in dem Vertrag erlischt und keine weiteren mehr erfolgen.

Die Vereinbarung der Dynamik ist seitens des Versicherungsnehmers freiwillig, denn jeder Versicherer bietet hier an, auch auf die Dynamik zu verzichten. Ob man letztendlich von der Dynamik Gebrauch macht oder nicht, muss man im Einzelfall entscheiden. Wenn man sich unsicher ist, sollte man zunächst einmal die Dynamik vereinbaren. Wenn man diese dann später nicht mehr nutzen möchte, weil vielleicht der Beitrag durch die stetige Erhöhung zu hoch geworden ist, kann man der Dynamisierung wie zuvor erwähnt widersprechen.

Sinn macht der Einschluss der Dynamik aber auf jeden Fall, denn das das Geld im Laufe der Jahre weniger Wert hat, ist eine nicht änderbare Tatsache. Wenn man also beispielsweise heute eine private Rentenversicherung abschließt, die auf einer Basis der späteren Rentenzahlung über monatlich zum Beispiel 500 Euro abgeschlossen wurde, so sind diese vereinbarten 500 Euro vielleicht in 20 Jahren nur noch 300 Euro wert. Durch die Dynamik kann man diesen Wertverlust auffangen, weil mit dem Ansteigen des Beitrages natürlich gleichzeitig auch die Ablaufleistung erhöht wird. So würden dann im oben genannten Beispiel vielleicht ab Vertragsfälligkeit 700 Euro an Rente gezahlt werden, die dann vom Wert her wieder den ursprünglich kalkulierten 500 Euro entsprechen würden.

Einen Versicherungsvergleich zwischen verschiedenen Anbietern sowie Angebote zu Privatversicherungen.

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