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Doppelkarte

Wer ein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden oder auch ummelden möchte, der muss nachweisen, dass dieses Fahrzeug auch über eine Versicherung verfügt. Die Doppelkarte, die oft auch als Deckungskarte bezeichnet wird, war in früheren Zeiten ein Dokument, welches von den Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde. Für die Zulassungsstelle war dieses Dokument die Bestätigung, dass eine entsprechende Versicherung vorlag. Heute gibt es die Doppelkarte nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt, die jedoch die gleiche Funktion erfüllt.

Mit Ausstellen der Doppelkarte übernahm die jeweilige Versicherung die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Dabei handelte es sich zunächst nur um einen vorläufigen Versicherungsschutz. Sobald das Fahrzeug angemeldet war, musste sich der Versicherungsnehmer mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung setzen, seinen Tarif auswählen und den Versicherungsvertrag unterschreiben. Erst mit Abschluss des Versicherungsvertrages wurde aus der vorläufigen Deckung die "normale" Deckung. Dazu setzten die Versicherungsunternehmen eine Frist. Die vorläufige Deckung bezog sich lediglich auf die Haftpflicht, eine Kaskoversicherung trat erst mit Vertragsabschluss in Kraft.

siehe auch Deckungskarte

Versicherungsvergleiche zu Privatversicherungen.

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