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Disagio

Von dem Disagio spricht man einerseits im Kreditwesen und andererseits auch bei Wertpapieren. Das Gegenteil von Disagio bildet Agio, auch als Aufgeld bezeichnet.
Bei Wertpapieren kann sowohl ein Disagio einbehalten werden als auch ein Agio verlangt werden. In diesem Fall ist unter dem Agio ein Ausgabeaufschlag und unter dem Disagio ein Ausgabeabschlag zu verstehen. Der Ertrag wird durch beide Möglichkeiten innerhalb der Anlagelaufzeit vermindert.

Bei Darlehen und Krediten wirkt sich ein Disagio direkt auf den Auszahlungsbetrag aus. Im Kredit- bzw. Darlehensvertrag kann die Höhe des Disagios in Prozent, als Auszahlungskurs oder -betrag angegebn werden. Beträgt das Disagio beispielweise 10 Prozent, so erhält der Darlehensnehmer nicht den vollen Darlehensbetrag, sondern 10 Prozent weniger; er muss jedoch den gesamten Darlehensbetrag zurückzahlen. Der Vorteil eines Disagios ist, dass hierdurch in der Regel ein niedrigerer Zinssatz eingeräumt wird. Der einbehaltene Betrag gilt als Vorauszahlung der anfallenden Zinsen, daher verringert sich die monatliche Rückzahlungsrate.
Interessant kann ein Dissagio auch für Kapitalanleger sein, denn das Disagio zählt zu den Kosten der Gedbeschaffung und kann so unter Umständen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Als Disagio bezeichnet man also einen Abschlag auf einen genannten Wert. Siehe auch: Agio

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