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Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Unterschieden wird zwischen Direktversicherungen vor dem 01.01.2005 und jenen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Durch Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes hat sich die steuerliche Handhabung der Direktversicherung zu diesem Zeitpunkt erheblich geändert. Direktversicherungen sind privatrechtliche Rentenversicherungsverträge, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt. Werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung ( Gehaltsumwandlung )entrichtet, so hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Leistung aus der Versicherung.

Alternativ zur Direktversicherung stehen im Bereich der Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge noch vier andere Varianten zur Auswahl, nämlich die Direktzusage, die Pensionsfonds, die Pensionskassen und die Unterstützungskassen. Der Versicherungsvertrag, welchen der Arbeitgeber im Rahmen der Direktversicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen hat, muss übrigens bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Neben der „Versicherung“ für die später zu erhaltende Betriebsrente können zusätzlich im Rahmen einer solchen Direktversicherung auch noch die Risiken der Invalidität bzw. der Berufsunfähigkeit mitversichert werden.

Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einem Volumen von vier Prozent, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei. Sollte der versicherte Arbeitnehmer das Rentenalter nicht erreichen, so besteht in der Direktversicherung normalerweise eine Bezugsberechtigung für Hinterbliebene. Das können zum Beispiel der Ehepartner, der Lebensgefährte, der Teil einer Lebensgemeinschaft oder Kinder sein. Die Kinder müssen dabei einen Anspruch auf Kindergeld haben. Sollte man übrigens während der Laufzeit des Vertrages den Arbeitgeber wechseln, so wird die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen und alles Weitere „läuft“ für den Arbeitnehmer ohne Veränderungen weiter.

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