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Dingliches Recht

Grundsätzliches
Dingliches Recht wird im dritten Buch des BGB geregelt. Es ist ein wichtiger Teil des Sachenrechts. Bedeutendste Form ist das Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück. Der Eigentümer hat generell das unbeschränkte Recht, darüber zu verfügen. Eigentum kann demnach grundsätzlich übertragen werden, diese Übertragung muss sich auf eine bestimmte Sache beziehen. Einige Formen wie zum Beispiel Nießbrauch sind nicht übertragbar. Solche Fälle sind gesondert gesetzlich geregelt. Für dingliche Rechte gilt der Publizitätsgrundsatz. So muss zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

Beschränkte dingliche Rechte
Bei Nießbrauch wird einer Person das Recht eingeräumt, eine Sache uneingeschränkt zu nutzen, auch wenn sie nicht Eigentümer ist. Häufig kommt das bei der Übergabe von Hauseigentum vor. Dem Übergeber wird ein Wohnrecht eingeräumt, das auch bestehen bleibt, wenn das Haus verkauft werden sollte. Bei Hypothek, Grund- und Rentenschuld wird das Grundstück des Eigentümers durch Grundbucheintragung belastet und einer dritten Person das Recht gesichert, von dem Eigentümer eine bestimmte Geldsumme zu erhalten. Ähnlich verhält es sich mit dem Pfandrecht. Es räumt Gläubigern das Recht ein, eine Forderung durch Pfändung einer im Eigentum des Schuldners stehenden Sache auszugleichen. Besondere Gesetze gelten auch für das Zusammenleben mit Nachbarn. So dürfen zum Beispiel hohe Bäume nicht zu nahe an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden, da diese dem Nachbarn Licht und Aussicht nehmen könnten.

Ausnahmen
Das dingliche Recht kann nicht schrankenlos gewährt werden. Es findet an entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen oder den Rechten Dritter seine Grenzen, wie zum Beispiel bei dem erwähnten Nachbarschaftsrecht. Ferner gibt es neben der privatrechtlichen Einschränkung noch die verfassungsrechtliche Sozialbindung des Eigentums nach § 15 Grundgesetz. Eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, zum Beispiel, um neues Baugebiet zu erschließen, ist staatlicherseits gegen Entschädigung möglich.

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