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Deutscher Luftpool

Die Deutsche Luftpool-Rückversicherungsgemeinschaft deckt die Risiken der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugunternehmen,die Luftfahrt-Unfallversicherung für deren Mitarbeiter, sowie die obligatorische Passagier-Unfallversicherung. Letztere ist Pflicht für Flugunternehmen. siehe hierzu: Versicherungspool.

Der Deutsche Luftpool, der auch kurz mit DLP bezeichnet wird, steht den Unternehmen der Luftfahrt zur Verfügung. Die Flugunternehmen können hierüber eine Haftpflichtversicherung abschließen, die die Risiken der Luftfahrt abdeckt. Zudem besteht für die Luftfahrtunternehmen eine gesetzliche Pflicht für ihre Passagiere eine Unfallversicherung abzuschließen. Auch dies erfolgt über den Deutschen Luftpool, sowie die Unfallversicherung für die Luftfahrt-Mitarbeiter.

Innerhalb des Deutschen Luftpools tragen mehrere Versicherungsunternehmen gemeinsam das Risiko der Raum- und Luftfahrt. Sie haben sich bereits im Jahr 1924 erstmals zusammengeschlossen, wobei der Luftpool in seiner heutigen Form erst im Jahr 1950 entstanden ist. Seit Beginn dieses Zusammenschlusses wird die Geschäftsführung von der Allianz Versicherungs AG übernommen. Eine grundlegende Neuausrichtung fand im Jahr 2003 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung statt. Hierbei wurde beschlossen, dass der Deutsche Luftpool als eine Servicegemeinschaft fortgeführt wird und die gemeinsame Rückversicherung der Luftfahrtrisiken eingestellt wird. Innerhalb des europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts hatten sich nachhaltige Änderungen ergeben, die eine solche Umstellung erforderlich machten.

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