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Deckung

Unter dem Begriff Deckung versteht man im Versicherungswesen, die Übernahme eines festgelegten Risikos seitens der Versicherung in Höhe einer bestimmten Deckungssumme. Im Versicherungsfall leistet die Versicherung also Deckung für den entstandenen Schaden. Die Höhe der Deckungsumme ist gleich der Versicherungssumme und ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Unter Umständen beläuft sich die Deckung nicht nur auf den Schaden selbst, sondern auch auf die Abwehr von unberechtigten Forderungen aufgrund Schadensersatz gegen den Versicherungsnehmer. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten, die notwendig sind, um eine unberechtigte Schadensersatzforderung abzuwehren.

Die Deckung kommt in der Regel erst mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages zustande. Der Abschluss ist erfolgt, sobald dem Versicherungsnehmer der entsprechende Versicherungsschein zugegangen ist. In der Praxis besteht allerdings in der Regel schon ab Vertragsunterzeichnung eine Deckung, man spricht in diesen Fällen von der "vorläufigen Deckung". Die vorläufige Deckung endet automatisch, wenn der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Sie geht automatisch in die "normale" Deckung über, wenn der Rechtsschutzvertrag endgültig zustandegekommen ist.
Bei eingen Versicherungen besteht jedoch auch eine Wartezeit, wie es oft bei Rechtschutzversicherungen der Fall ist. Dabei werden Versicherungsfälle innerhalb des ersten Versicherungsjahres beispielweise nicht übernommen.

Deckung beschreibt also die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsgegenstand und das zu übernehmende Risiko sind im Versicherungsvertrag festgehalten. siehe hierzu auch: Versicherungsschutz

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