Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung ist der direkte Einschlag eines Blitzes und die daraus enstehenden Brandschäden mitversichert. Ebenfalls sind auch die Begleiterscheinungen (Luftdruck,Sengschäden,Blitzfolgeschäden) eines Blitzes in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung mitabgedeckt. Ausdrücklich nicht versichert sind Überspannungsschäden durch Blitz. Bei manchen Gesellschaften sind diese in den Bedingungen der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung dann doch wieder mitversichert oder über einen seperaten Beitrag einschliessbar.
Generell stellt der Blitz sowohl für Autos als auch für Wohnungen und Gebäude stets eine große Gefahr dar, denn der Schaden durch einen Blitzeinschlag ist meistens erheblich. Auch auf den Häusern montierte Blitzableiter gewährleisten keinen hundertprozentigen Schutz. Im Auto ist man bei einem Blitzscheinschlag zwar am sichersten, aber auch hier kann der Blitz natürlich am Fahrzeug selbst einen großen Schaden anrichten, auch wenn die Insassen nicht verletzt werden. Insofern ist es sehr wichtig, die Folgen eines Blitzeinschlags zu versichern, in Form der genannten Hausratversicherung für alle Mieter und Eigentümer, im Rahmen der Gebäudeversicherung (für Eigentümer) und im Zusammenhang mit dem Auto empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung, da auch hier Schäden am Fahrzeug durch einen Blitz versichert sind.
Nochmals ausdrücklich erwähnt werden muss, dass man bei der Hausratversicherung explizit darauf achten muss, dass nicht nur die Schäden aufgrund des direkten Blitzeinschlages versichert sind, sondern auch die deutlich häufiger auftretenden Schäden aufgrund von Überspannung durch den Blitzeinschlag, meistens dann an Computern, Fernsehern oder sonstigen Elektrogeräten.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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