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Bezugsrecht

Das Bezugsrecht drückt aus, wer vom Versicherungsnehmer als Begünstigter für die Versicherungsleistung aus Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen bestimmt wurde. Im Bezugsrecht muss klar definiert sein, in welchem Fall es zur Anwendung kommt. Für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag bei einem Todesfall wird meist ein Bezugsrecht vereinbart. Wenn nicht fällt die Leistung in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischem widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht. Das Widerrufliche kann jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden (z.B. Todesfallbegünstigung in der privaten Risikolebensversicherung), wohingegen das Unwiderrufliche dem Begünstigten einen nicht mehr verfallbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung einräumt (z.B. bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge)

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