Bewegungskosten und Schutzkosten können nach einem Schadensfall in Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung entstehen, wenn andere als die versicherte Dinge bewegt oder gar ausgelagert werden müssen, z.B. wegen Renovierung. Die Kosten für den Transport und für das Einlagern werden dann von den Versicherungen übernommen. Manchmal sind diese Kosten in Ihrer Höhe, manchmal zeitlich begrenzt. Einige Gesellschaften versichern diesen Punkt unter Transportkosten und Lagerkosten.
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Die Bewegungs- und Schutzkosten zählen zu den so genannten Sekundärschäden und man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass diese mitversichert sind. Die größte Schäden entstehen zwar in der Regel durch den Primärschaden, also zum Beispiel durch den Brand in einer Wohnung oder durch einen Wasserrohrbruch, aber dennoch können auch die Sekundärschäden je nach Umfang des Schadens in den Bereich von mehreren tausend Euro reichen.
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Die Bewegungs- und Schutzkosten stellen hier nur einen Kostenfaktor dar, der in den Bereich der Sekundärschäden fällt. Neben diesen Kosten für die Umlagerung oder auch den Transport von beschädigten oder zerstörten Gegenständen, oder auch den Gegenständen, die nur darum aus der Wohnung müssen, weil diese renoviert oder saniert werden muss, gibt es noch weitere mögliche Kosten aufgrund von Sekundärschäden. Das können zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten sein, für Dienstleister wie Maler, Fliesenleger etc., für zu erstellende Gutachten und auch ein möglicher Verdienstausfall kann dazu gehören, wenn eine Wohnung vorübergehend nicht mehr nutzbar ist und der Arbeitsbereich in der Wohnung gewesen ist.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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