Die betriebliche Altersvorsorge hat durch das Alterseinkünftegesetz an Bedeutung gewonnen, steuerlich betrachtet ist sie eine interessante Variante zur Altersvorsorge. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern diese Möglichkeit einzuräumen. Dabei kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen gewählt werden:
Generell stellt die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland eine von drei Säulen der Altersvorsorge dar. Das sind neben der betrieblichen Altersvorsorge auch noch die gesetzliche Rentenversicherung und die zunehmend an Bedeutung gewinnende private Vorsorge. Bei der Altersvorsorge seitens des Betriebes muss man zwei Dinge voneinander unterscheiden. Es ist zwar generell in Deutschland jeder Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Teilnahme am Aufbau einer Betriebsrente zu ermöglichen, aber der Arbeitgeber ist keineswegs verpflichtet, sich an den Beiträgen für die jeweils gewählte Art der Vorsorge zu beteiligen. Dennoch „stocken“ nicht wenige Arbeitnehmer die gezahlten Beiträge des Arbeitnehmers auf und vergrößern auf dieser Art und Weise natürlich die spätere Betriebsrente.
Der Hauptvorteil der betrieblichen Altersvorsorge besteht darin, dass die Beiträge vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt an die entsprechende Versorgungseinrichtung abgeführt werden und somit innerhalb bestimmter Grenzen frei von Steuern und Sozialabgaben sind. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge in der Regel eine sehr sichere Art der Vorsorge, auch wenn zum Beispiel in Form der Pensionsfonds inzwischen auch Angebote bestehen, die einen höheren Ertrag versprechen, aber eben auch ein etwas höheres Risiko beinhalten. Es muss übrigens nicht jeder Arbeitgeber alle fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage) anbieten, zumindest nicht dann, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt oder etwas hinzu zahlt.
Weitere Informationen zur Rentenversicherung, gesetzlich und privat, erhalten Sie bei den Tarifrechnern vom Versicherungsarchiv.
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