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Besondere Versicherungsbedingungen

Wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt, dann akzeptiert man damit praktisch automatisch verschiedene Bedingungen im Zusammenhang mit dem folgenden Vertragsverhältnis. Man kann diese Bedingungen im Versicherungsbereich in zwei Gruppen einteilen, nämlich in allgemeine und in besondere Versicherungsbedingungen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Grunde für jeden abgeschlossenen Versicherungsvertrag gültig.Sie beinhalten allgemeine Rechte und Pflichten der bedien Parteien, die aufgrund des geschlossenen Vertrages bei einer Versicherung stets vorhanden sind. Das sind beispielsweise die Leistungspflicht des Versicherers im Schadensfall oder die Pflicht Schäden möglichst zu vermeiden auf Seiten des Versicherten.

Besondere Versicherungsbedingungen hingegen ergänzen die allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bezug auf die einzelnen Versicherungsarten. So gibt es zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung andere Risiken und Inhalte als bei der Rechtsschutzversicherung zu berücksichtigen, was dazu führt, dass unterschiedliche Bedingungen für die getroffenen Vereinbarungen gelten. Insofern gibt es im Grunde für jede Art von Versicherung ergänzend zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen zusätzlich noch besondere Versicherungsbedingungen, die sich speziell auf die jeweilige Versicherungsart beziehen. Ein Beispiel für einen möglichen Inhalt dieser besonderen Bedingungen könnte sein, dass in den Sonderbedingungen bezüglich einer privaten Unfallversicherung festgelegt ist, dass der Versicherer Schäden nicht zahlen muss, die durch einen Unfall beim Ausüben von Extremsportarten entstanden sind.

(Siehe auch Versicherungsbedingungen)

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