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Besitz

Als Besitzer hat man die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache. Anderst als der Eigentümer hat man keinen rechtlichen Anspruch und kann mit der Sache nicht nach Belieben verfahren. Beispiel: ein Fahrzeug befindet sich im ständigen Besitz des Sohnes der den Wagen fährt, gekauft wurde er aber vom Vater, der somit Eigentümer des Wagens ist.

Rechtlich betrachtet ist es also ein grundsätzlicher Unterschied, ob man der Besitzer einer Sache oder der Eigentümer ist, und auch im Bereich der Versicherungen spielt der Unterschied mitunter eine Rolle. In den meisten Fällen ist der Besitzer einer Sache zwar gleichzeitig auch der Eigentümer, aber zum Beispiel bei jedem Miet- oder Pachtverhältnis ist der Besitzer nicht identisch mit dem Eigentümer. Hat man einen Gegenstand in Besitz, so kann zwischen einem mittelbaren und einem unmittelbaren Besitzer bzw. Besitz unterschieden werden. Der zuvor angesprochene Eigentümer ist dann unmittelbarer Besitzer, wenn er aktuell über die Sache verfügen kann. Ist beispielsweise eine Wohnung vermietet, so ist der Mieter der unmittelbare Besitzer und der Eigentümer gleichzeitig der mittelbare Besitzer, weil er derzeit nicht über die Sache verfügen kann.

In den meisten Fällen, bei denen es im Versicherungsbereich um einen Schaden geht, werden sowohl der Besitzer als auch der Eigentümer, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt, zunächst für einen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen. Verursacht beispielsweise ein Autofahrer einen Unfall mit einem Fahrzeug, welches er sich zur Nutzung von seinem Bruder als Eigentümer des Fahrzeuges geliehen hat, so ist zunächst einmal sowohl der Fahrer als unmittelbarer Besitzer verantwortlich als auch der Bruder als Kfz-Halter und Eigentümer des Fahrzeuges.

(Siehe auch: Eigentum )

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