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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung mitabgedeckt. Sie müssen jedoch als solche von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden.

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, welche durch die Ausübung einer beruflichen und versicherten Tätigkeit hervorgerufen wurde. Zu den typischen Berufskrankheiten zählen Krankheitsmerkmale wie Rückenschmerzen, Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, sowie Erkrankungen der Lungen- und Atemwege. In der Bundesrepublik Deutschland erkranken jährlich mehr als 20.000 Menschen an anerkannten Berufskrankheiten. Als Patient einer anerkannten Berufskrankheit können die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beansprucht werden. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten eine medizinische Rehabilitation und eine finanzielle Entschädigung für die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Aufgrund der hohen Erkrankungsquote werden Berufskrankheiten gezielt vorgebeugt. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung werden zum einen gezielte Leistungen zur Prävention von Berufskrankheiten angeboten, zum anderen sind die Arbeitgeber an das gesetzliche Arbeitsschutzgesetz gebunden und verpflichtet die Inhalte dieses Gesetzes in ihrem Betrieb umzusetzen. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet Maßnahmen zur Unfallverhütung, welche vermeiden sollen, dass Arbeitsunfälle und daraus resultierende Berufskrankheiten überhaupt entstehen können. Nicht alle denkbaren Krankheiten zählen jedoch zu den anerkannten Berufskrankheiten. Im Internet ist eine Auflistung der anerkannten Berufskrankheiten zu finden, welche jährlich im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erneuert und aktualisiert wird.

 

Angebote zur privaten Unfallversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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