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Berufshaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist jedem bekannt. Das Gegenstück dazu ist die Berufshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Schäden, die in Ausübung des Berufes entstanden sind. Die Schadensregulierung bezieht sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland.

Es können juristische Personen als auch natürliche Personen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Je nach Berufsbild sind folgende Schäden versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschaden, der durch einen Personenschaden oder Sachschaden ausgelöst wurde.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich eine freie Entscheidung. Es gibt jedoch Berufsgruppen, das ist sie zwingend vorgeschrieben. Zu den Berufsgruppen gehören unter anderem Rechtsanwälte und Versicherungsvermittler. Für andere Berufsgruppen wie Freiberufler und Selbstständige ist diese Versicherung kein Zwang, aber Schadenersatzforderungen können den Betroffenen sehr schnell ruinieren. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt davor, da sie die Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind, abdeckt. Es ist auch möglich, dass Angestellte freiwillig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen können. Denn auch sie können unter Umständen für Schäden, die durch sie in der Firma entstanden sind, zu Schadensersatz herangezogen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) sichert also ein Unternehmen gegen Ansprüche Dritter, die aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten des Berufsbildes resultieren. Die gesetzlichen Vertreter des Betriebes gelten als versicherte Person. Solange Betriebsangehörige Tätigkeiten innerhalb Ihres Arbeitsauftrages erledigen, sind sie mitversicherte Personen. Siehe hierzu auch: Haftpflichtversicherung

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