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Bergungskosten

Bergungskosten werden durch die private Unfallversicherung abgedeckt. Die Versicherung begleicht die Kosten, die durch Such- und Bergungsoperationen für ein Unfallopfer entstehen, bis zu einen vorher festgelegten Höchstbetrag. Auch der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und der Rücktransport in das Heimatland oder den Heimatort zählen mit zu den Bergungskosten. Im Todesfall wird die Überführung zur letzten Ruhestätte bezahlt. Auf dem Meer oder im Gebirge werden die Bergungskosten bisweilen von öffentlichen Institutionen wie der Bergwacht und dem Seenotrettungsdienst zumindest teilweise getragen.

Meist ist jedoch die Höhe der Bergungskosten, die durch die Unfallversicherung abgeschirmt ist, relativ gering. Bei aufwendigen Aktionen insbesondere im Ausland wird die Höchstgrenze schnell überschritten und der Versicherte muss für die restlichen Ausgaben selbst aufkommen. Daher bieten die Versicherungsunternehmen neben dem Basistarif der Unfallversicherung zusätzliche Preismodelle für die weitere Absicherung des Kunden an. Premiumprodukte tragen alle anfallenden Bergungskosten bis zu einer sehr hohen Kappungsgrenze. Mitversichert sind dann gewöhnlich auch zusätzliche Ausgaben für Familienangehörige wie Reise- und Übernachtungskosten.

Bergungskosten sind also allgemein in der Unfallversicherung beitragsfrei miteingeschlossen. Dieser Begriff umfasst alle Kosten zur Suchaktion, Rettung und Bergung von Unfallopfern, auch bei od. Desweiteren sind Transportkosten zum nächsten Krankenhaus bzw. die Rückführung zum Heimatort über diesen Punkt mitversichert.

Angebote zur privaten Unfallversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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