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Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht

Wie der Name sagt besteht im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Kostenschutz für den Rat bzw. eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Fragen. Der Kostenschutz wird allerdings nur gewährt, solange die Tätigkeit des Anwaltes nur die reine Beratung umfasst.

Sollten Sie zu den Menschen gehören, die an der Uni nicht Jura studiert haben und sich somit auf dem Gebiet der Juristerei nicht auskennen, dann müssen Sie sich in Fragen des Erb- und Familienrechts Rat bei einem Fachanwalt holen.
Allerdings ist selbst ein beratendes Gespräch bei diesem Anwalt nicht umsonst, sodass Sie zur Vermeidung dieser Kosten einen Beratungs-Rechtsschutz im Familie- und Erbrecht abgeschlossen haben sollten.
Hier sei aber vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Versicherung lediglich die Kosten übernimmt, die der Anwalt für eine beratende Tätigkeit in Fragen des Familien- und Erbrechts Ihnen in Rechnung stellen wird. Kommt es in der Folge zu einer weiteren anwaltlichen Tätigkeit mit anwaltlichem Schriftverkehr oder gar gerichtlichen Verfahren, dann übernimmt die Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht diese Kosten nicht, sondern Sie sind nur dann abgedeckt, wenn Sie die dafür notwendige Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben.
Um diesen mitunter teuren Unterschied zu vermeiden, bieten viele Versicherer Ihnen ein Paket an, indem die Kosten sowohl für die Beratung wie auch für ein späteres Verfahrens übernommen werden.

Angebote zur Rechtsschutzversicherung, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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