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Beitragszahlung einer Versicherung

Die Grundidee einer Versicherung ist es, die Versicherten vor kalkulierbaren Risiken zu schützen, die für den Versicherten eine Gefahr für Leben oder Hab und Gut mit sich bringen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Kaskoversicherungen im Bereich der Automobilversicherungen sowie die Hausratversicherung, die für Schäden am Hausrat des Versicherten aufkommt.

Damit eine Versicherung jederzeit entsprechend leistungsfähig sein kann, erhebt diese von den Versicherten Beiträge, so genannte Versicherungsprämien. Diese müssen vom Versicherten regelmäßig bezahlt werden. Die Beitragszahlung ist eine zentrale Grundvoraussetzung für die Existenz einer Versicherung.

Die Höhe der jeweiligen Beiträge bemisst sich anhand verschiedener Faktoren, die auf finanzmathematischen Grundlagen beruhen und regelmäßig angepasst werden. Diese Beiträge gewährleisten, dass der Versicherte im Schadensfall entsprechende Leistungen von der jeweiligen Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Wahlweise können die Versicherungsbeiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich beglichen werden. Sobald die Beiträge vom Versicherten ausbleiben, kann die jeweilige Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine unzureichende Beitragszahlung des Versicherten ist in der Praxis der häufigste Grund, weshalb eine Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

siehe hierzu auch: Prämienzahlung

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