In Deutschland sind im Grunde nahezu jede klassische Kapitallebensversicherung und jede private Rentenversicherung mit einer Beitragsgarantie ausgestattet. Eine Ausnahme bilden allerdings die fondsgebundene Rentenversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Denn bei diesen beiden Varianten garantiert der Versicherer dem Versicherten normalerweise nicht, dass er den Wert der Beiträge zurück erhält. Aber natürlich gibt es auch diesbezüglich Ausnahmen. So statten mittlerweile auch immer mehr Versicherungsgesellschaften selbst ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Beitragsgarantie aus.
Der Grund besteht vor allem darin, dass immer mehr Personen die Riester Rente in Verbindung mit einer solchen fondsgebundenen Rentenversicherung nutzen möchten, was aber nur dann geht, wenn die Beiträge garantiert werden. Man spricht oftmals übrigens statt der Beitragsgarantie auch von einer Kapitalgarantie. Die Beitragsgarantie beinhaltet allerdings nur, dass die vom Versicherten bis zur Fälligkeit des Vertrages eingezahlten Beiträge als Minimum wieder ausgezahlt werden. Nicht enthalten in dieser Garantie ist eine zugesagte Rendite, wenn man einmal vom gesetzlichen Mindestzinssatz absieht, der für die klassischen Kapital- und Rentenversicherungen gilt.
Generell hat die Beitragsgarantie eine positive und eine negative Auswirkung. Der positive Effekt ist bekannt, nämlich dass der Versicherte sicher sein kann, am Laufzeitende keine Kapitalverluste zu erleiden. Da der Versicherer das Kapital jedoch garantieren muss, kann er nur in verhältnismäßig sichere Geldanlagen investieren. Diese recht sicheren Geldanlagen haben allerdings den Nachteil, dass die Rendite meistens eher durchschnittlich ist. Insofern geht die Beitragsgarantie meistens etwas auf Kosten der Rendite.
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