Ein Versicherer kalkuliert seine Beiträge nach Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenhöhe. Steigt einer der beiden Faktoren, gerade die Schadenhöhe durch Preis-, Lohn- und Gehaltssteigerungen gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Anpassungen des Versicherungsbeitrages werden notwendig, damit der Versicherer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ein unabhängiger Treuhänder überwacht diese Kalkulation und entscheidet ob und über die höhe der Beitragsanpassung. Die Erhöhung des Versicherungsbeitrages bringt die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung mit sich.
Eine mögliche Beitragsanpassung gibt es im Grunde in fast allen Versicherungsbereichen. Lediglich bei der Kapitallebensversicherung und bei der privaten Rentenversicherung findet eine Anpassung der Beiträge nur indirekt statt, da sich diese auf den Ertrag auswirkt, der Beitrag wird jedoch nicht aktiv erhöht. Fast schon üblich sind die Beitragsanpassungen in vielen Bereichen der Schadensversicherungen, wobei hier festzustellen ist, dass zwar neutral von einer Beitragsanpassung gesprochen wird, es sich aber historisch betrachtet faktisch fast immer um eine Beitragserhöhung gehandelt hat.
Eine Anpassung der Beiträge "nach unten", also ein Sinken der Beiträge, ist eher eine Ausnahme. Wie bereits kurz erwähnt hat der Versicherte stets das Recht, wenn eine Beitragserhöhung vorgenommen worden ist, den bestehenden Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. ihm wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Bevor man davon Gebrauch macht sollte man sich allerdings informieren, ob der Beitrag nicht ohnehin bei allen Versicherern erhöht wurde. Das ist häufig zum Beispiel im Bereich der Kfz-Versicherung der Fall. Denn wenn dort die Schadensmeldungen ansteigen und somit der kalkulierte Beitrag zu niedrig ist, dann betrifft das meistens alle Versicherer "durch die Bank".
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